Die Sozialwahlen

Alle sechs Jahre werden die Mitglieder für die Selbstverwaltung neu bestimmt. Nicht nur bei den Unfallversicherungsträgern, sondern auch bei den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.  Man spricht von einer Sozialwahl, da Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber festlegen, wer ihre Interessen in der Sozialversicherung vertritt. Die Sozialwahl bei der BGHW findet traditionell als Friedenswahl statt (siehe unten). Die letzte Sozialwahl war im Mai 2023, die nächste ist 2029.

Wer gesucht wird

Die Kandidatinnen und Kandidaten

Bereits einige Monate im Vorfeld einer Sozialwahl sammeln Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jeweils getrennt interessierte Kandidatinnen und Kandidaten auf den sogenannten Vorschlagslisten. Für die Seite der BGHW-Versicherten erstellt ver.di diese Liste. Auf dieser Liste stehen 20 Mitglieder für die Vertreterversammlung plus Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Gleichzeitig sucht die Versichertenseite auch die Mitglieder für die Renten- und Widerspruchsausschüsse. 

In der Regel sammeln diejenigen, die diese Vorschlagslisten erstellen – die Listenvertreterinnen und -vertreter – nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten als erforderlich. Stehen auf den Listen also nicht mehr Personen als Mitglieder zu wählen sind, erfolgt eine Friedenswahl. Ein Wahlgang ist nicht erforderlich. Für die BGHW führt Manfred Wirsch diese Liste. 

Nach der Wahl ist vor der Wahl

Auch wenn die nächste Sozialwahl erst wieder 2029 ansteht: Für die Ergänzungsverfahren (siehe unten) werden immer wieder Ehrenamtliche gesucht. Melde dich gerne bei Interesse.

Wer gewählt wird

Die Selbstverwaltungsmitglieder

Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung. ­Am 14. September 2023 ist die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung. Diese wählt dann den Vorstand. Beide Organe wählen im Nachgang die Mitglieder für die Ausschüsse sowie für die Renten- und Widerspruchsausschüsse.  

Voraussetzungen und Fristen

Das musst du mitbringen

  • Du hast das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder hast seit sechs Jahren ununterbrochen deinen Wohnsitz in Deutschland, hälst dich hier regelmäßig auf und bist hier regelmäßig beschäftigt.
  • Du bist Versicherte bzw. Versicherter der BGHW.
  • Du bist bei ver.di organisiert.

Nachrücken und Direktwahl

  • Ergänzungsverfahren: Während der laufenden Wahlperiode von sechs Jahren scheiden immer wieder Mitglieder aus dem Ehrenamt aus – sei es alters- oder krankheitsbedingt, oder weil sie den Arbeitsplatz wechseln und nicht mehr bei der BGHW versichert sind. Dafür benötigen wir regelmäßig Ersatz. Dein Engagement ist also jederzeit willkommen, melde dich dafür bei Manfred Wirsch (siehe Kontakt aufnehmen).
  • Direktwahl (erst wieder vor der nächsten Sozialwahl 2029 möglich): Wenn du dich als Kandidatin bzw. Kandidat für die kommende Sozialwahl aufstellen lassen möchtest, vorallem für einen der Renten- und Widerspruchsausschüsse, melde dich bei Manfred Wirsch (siehe Kontakt aufnehmen). 

Kontakt aufnehmen

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