Deine Mitarbeit in den Ausschüssen

In den Ausschüssen sitzt du mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern an einem Tisch. Gemeinsam sucht ihr nach alltagstauglichen und zukunftsorientierten Lösungen für sicheres und gesundes Arbeiten.

Ausschussarbeit konkret

Als ehrenamtliches Mitglied der Selbstverwaltung ist dein Engagement vor allem in den Ausschüssen gefragt. Mit der Bewerbung um ein Amt in der Vertreterversammlung erklärst du dich grundsätzlich bereit, in einem Ausschuss der Vertreterversammlung mitzuwirken. Über diese Arbeit erhältst du interessante Einblicke in die Themen rund um den Arbeitsschutz. Davon profitierst nicht nur du, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen in deinem Unternehmen. Denn das Wissen und die Erfahrungen, die du in den Ausschüssen sammelst, kannst du in deinen Betrieb einbringen.

Vor allem in den Renten- und Widerspruchsausschüssen erlebst du, wie eng dein Ehrenamt mit den konkreten Bedürfnissen der Versicherten verbunden ist: Hier geht es um individuelle Einzelschicksale und existenzielle Fragen. Deine Lebens- und Berufserfahrung sowie dein Sachverstand sind gefragt. Die paritätische Besetzung der Ausschüsse gewährleistet, dass immer beide Perspektiven – die der Versicherten und der Unternehmen – gehört werden.

Die Ausschüsse im Überblick

Organigramm mit Organen und Ausschüssen der BGHW-Selbstverwaltung
Es gibt Ausschüsse, die beraten und solche, die konkrete Entscheidungen treffen. Einige sind nur der Vertreterversammlung zugeordnet, einige dem Vorstand, einige beraten beide Gremien. Für die Renten- und Widerspruchsausschüsse werden die meisten Ehrenamtlichen gesucht.

Renten- und Widerspruchsausschüsse

Rentenausschuss 

  • Hier berätst du über existentielle Fragen für betroffene Versicherte: Bekommt sie oder er eine Rente? Werden ihr oder ihm Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zugesprochen? Du triffst verbindliche Entscheidungen zu einzelnen Fällen.
  • Die Grundlagen für deine Beratungen und Entscheidungen in den jeweiligen Sitzungen bereitet die Verwaltung vor und erarbeitet Vorschläge. Das bedeutet, du musst dich vor den Sitzungen nicht langwierig vorbereiten, sondern du erhälst den notwendigen Hintergrund in der Sitzung.
  • Die Ausschussthemen befassen sich zum Beispiel mit Verletzten- oder Hinterbliebenenrente, Rentenerhöhungen, -herabsetzungen und -entziehungen aufgrund veränderter gesundheitlicher Verhältnisse, Renten als vorläufige Entschädigungen, Abfindungen inklusive Gesamtvergütungen, laufende Beihilfen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Ablehnung von Leistungen sowie Abhilfe von Widersprüchen.
  • Die Versicherten erhalten über die Entscheidung, die ihr gemeinsam im Ausschuss trefft, einen schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung.

Widerspruchsausschuss 

  • Legen Versicherte oder Unternehmen gegen Entscheidungen Widerspruch ein und wird diesem nicht stattgegeben, entscheidest du im Widerspruchsausschuss mit einem Widerspruchsbescheid.
  • Der Widerspruchsausschuss an der Direktion in Mannheim kümmert sich außerdem um Einsprüche, wenn eine Geldbuße verhängt wurde. Beispielsweise wenn ein Mitgliedsunternehmen gegen Aufklärung, Meldepflichten, Unfallverhütungsvorschriften oder vollziehbare Anordnungen verstoßen hat.

Verschaff dir einen persönlichen Eindruck!

Du hast Fragen zur Arbeit im Renten- oder Widerspruchsauschuss?

Deutschlandweit stehen dir ehrenamtliche Mitglieder gerne zur Verfügung und geben dir einen Einblick in ihre Arbeit als Mitglied im Renten- oder Widerspruchsauschuss. 

zu deinen Ansprechpersonen

Dein zeitlicher Einsatz

Als Mitglied in einem Renten- oder Widerspruchsausschuss lädt dich die Verwaltung der BGHW zu den Sitzungen im fortlaufenden Wechsel mit anderen Ehrenamtlichen ein und nimmt auf deine Verfügbarkeit Rücksicht. Die Sitzungstermine werden in Abstimmung mit dir im Voraus festgelegt.
Der Rentenausschuss tagt circa vier Mal pro Monat, der Widerspruchausschuss circa einmal pro Monat. Die Sitzungen dauern circa zwei Stunden. Als Mitglied im Rentenausschuss wirst du ungefähr einmal pro Monat, im Widerspruchsausschuss ungefähr ein bis zwei Mal pro Jahr eingeladen.  
Für die Wahrnehmung der Termine gibt es eine Aufwandsentschädigung (siehe unten).

Erfahrungsaustausch, Hintergrundwissen und Schulungen

Die Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse sollen sich über ihre Erfahrungen und Arbeit austauschen können. Dafür laden wir dich einmal pro Jahr in die Regionaldirektion deines Ausschusses ein. Bei diesen Treffen informieren wir auch über den neusten Stand in der Unfallversicherung und berichten über Aktuelles aus der Rechtssprechung sowie der Politik.
Außerdem planen wir zentrale Schulungstermine, zu denen alle Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse für ein bis zwei Tage zusammenkommen.

Weitere Ausschüsse

Neben den zahlenmäßig größten Ausschüssen für Renten und Widersprüche kannst du dich in folgenden drei Ausschüssen engagieren, wenn du Mitglied der Vertreterversammlung oder des Vorstandes bist:

Präventionsausschuss
  • Gemeinsamer Ausschuss von Vertreterversammlung und Vorstand. 
  • Er berät Maßnahmen zur Prävention, Arbeitssicherheit und Gesundheit und unterbreitet Entscheidungsvorschläge.
  • Er gibt Empfehlungen, wenn Unfallverhütungsvorschriften neu erstellt oder außer Kraft gesetzt werden sollen.
  • Der Ausschuss tagt zwei Mal jährlich für jeweils zwei Tage.
Klinik- und Rehaausschuss
  • Gemeinsamer Ausschuss von Vorstand und Vertreterversammlung.
  • Er berät rund um die BG-Klinken und zu Fragen der Rehabilitation. 
  • Er erarbeitet zu grundsätzlichen Fragen Vorschläge, wie zum Beispiel zu Zielen und Strategien. 
  • Er übernimmt den Informationsaustausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern im BG-Klinikverbund und stimmt die strategischen Positionen hierzu ab.
  • Der Ausschuss tagt zwei Mal jährlich für jeweils zwei Tage.
Gefahrtarifausschuss
  • Gemeinsamer Ausschuss von Vertreterversammlung und Vorstand. 
  • Er berät zur Veranlagung der Unternehmen abhängig vom Risiko. 
  • Der Ausschuss tagt nur, wenn eine Gefahrtarifrevision ansteht. 
  • Außerdem trägt er durch Stellungnahmen, Anregungen, Vorschläge und Empfehlungen zur Vorbereitung der Sitzungen bei.

Darüber hinaus gibt es noch folgende Ausschüsse: Erledigungsausschuss, Finanzprüfungsausschuss, Haushaltsausschuss und Verwaltungsausschuss.

Gremienarbeit erleichtert

Im Gegensatz zu den Mitgliedern der Renten- und Widerspruchsausschüsse musst du dich als ordentliches Mitglied der Vertreterversammlung oder des Vorstandes für die Gremienarbeit vorbereiten. Dafür erhälst du zu Beginn deiner ehrenamtlichen Tätigkeit ein iPad. Die Fachleute aus der Verwaltung der BGHW bereiten dir die Fakten vor und laden regelmäßig alle erforderlichen Unterlagen über eine App auf das iPad hoch. Du selbst musst weder Unterlagen zusammensuchen, noch mit dir herumtragen. Außerdem enthält die App alle weiteren relevanten Inhalte, die du für die Ausübung deines Ehrenamtes benötigst.

Aufwandsentschädigung für dein Ehrenamt

Auch wenn das Ehrenamt ein freiwilliges Amt ist, mit dem du keine Gewinnabsichten verbindest, werden dir entstandene Kosten in Form einer Aufwandsentschädigung erstattet.

Du erhälst von der BGHW im Rahmen einer Entschädigungsrichtlinie folgende Leistungen:

  • Tagegeld – je nach Dauer der Abwesenheit 14 bzw. 28 Euro
  • Fahrtkosten für KFZ (Kilometerpauschale aktuell 0,30 Euro) und Zug. Wenn du für dieses Ehrenamt häufig mit dem Zug fährst, kann sich eine BahnCard lohnen, für die die BGHW die Kosten übernimmt. Sprich uns dazu bitte an.
  • Sitzungsgeld in Höhe von 79 Euro pro Sitzungstag
  • Kinderbetreuungs- und Pflegekosten: Wir möchten, dass du dein ehrenamtliches Engagement mit deiner Familie vereinbaren kannst. Entstehen durch die Teilnahme an den Sitzungen zusätzliche Kosten für eine Kinderbetreuung oder die Pflege eines Familienmitglieds, kannst du einen Antrag auf Erstattung stellen. Sprich uns dazu bitte an.
  • Freistellung und Verdienstausfall: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich ehrenamtlich in der Selbstverwaltung engagieren, freistellen. Sollte dir durch die Freistellung ein Verdienstausfall entstehen, da dein Unternehmen das Gehalt für die betroffenen Tage nicht weiterzahlt, sprich uns dazu bitte an. Wir klären mit deiner Arbeitgeberin bzw. deinem Arbeitgeber den Anspruch auf Verdienstausfall.

Hast du Fragen zur Aufwandsentschädigung?

Dann wende dich bitte an 

Beate Braunagel

Leiterin Stabsbereich Direktion und Selbstverwaltung

Sie steht dir jederzeit gerne zur Verfügung!

E-Mail: b.braunagel(at)bghw.de

Telefon: 0621-183-5134       

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