Häufig gestellte Fragen
Hier findest du auf einen Blick häufige Fragen rund um die ehrenamtliche Tätigkeit in der Selbstverwaltung der BGHW.
Falls wir eine deiner Fragen hier nicht beantworten, kontaktier uns gerne. Zu den Renten- und Widerspruchsausschüssen stehen dir fünf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Wenn du darüber hinaus Fragen hast oder schon weißt, dass du dich ehrenamtlich einbringen möchtest, melde dich direkt bei Manfred Wirsch. Er engagiert sich in der Selbstverwaltung für die Anliegen der Versicherten und ist Mitglied in mehreren Ausschüssen und Gremien.
Ehrenamt
Inhaltlich musst du kein besonderes Fachwissen mitbringen, außer die Lust und die Zeit, dich für das Thema Arbeitsschutz zu engagieren.
Formal musst du folgende vier Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast das 18. Lebensjahr vollendet.
- Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder du hast seit sechs Jahren ununterbrochen deinen Wohnsitz in Deutschland, hälst dich hier regelmäßig auf und bist hier regelmäßig beschäftigt.
- Du bist Versicherte bzw. Versicherter der BGHW.
- Du bist bei ver.di organisiert.
Ja, und zwar für den Zeitraum der Wahlperiode, also auf sechs Jahre. Bei der nächsten Sozialwahl (2029) muss man sich erneut für einen Listenplatz bewerben, um wiedergewählt zu werden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich ehrenamtlich in der Selbstverwaltung engagieren, freistellen. Sollte dir durch die Freistellung ein Verdienstausfall entstehen, da dein Unternehmen das Gehalt für die betroffenen Tage nicht weiterzahlt, sprich uns dazu bitte an. Wir klären mit deiner Arbeitgeberin bzw. deinem Arbeitgeber den Anspruch auf Verdienstausfall.
Für entstandene Kosten erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung (Tagegeld, Fahrtkosten für KFZ oder Zug, Sitzungsgeld, ggf. Kinderbetreuungs- oder Pflegekosten), die Details finden Sie unter dem Menüpunkt "Ausschussarbeit".
Die Verwaltung der BGHW bietet zwei Möglichkeiten an, sich Hintergrundwissen zum Ehrenamt anzueignen. Bei diesen Treffen informiert die BGHW über den neusten Stand in der Unfallversicherung und berichtet über Aktuelles aus der Rechtsprechung sowie der Politik:
- Zentraler Schulungstermin, zu dem alle Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse für ein bis zwei Tage zusammenkommen.
- Regionaler Erfahrungsaustausch, zu dem die Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse jährlich in ihrer Regionaldirektion zusammenkommen.
Arbeit in den Renten- und Widerspruchsausschüssen
Als Einsteiger ins Ehrenamt beginnst du mit der Arbeit im Renten- oder Widerspruchsausschuss. Sie sind zahlenmäßig am größten und sie gibt es in verschiedenen Regionen, daher werden dafür die meisten Ehrenamtlichen gesucht. Als Mitglied dieser Ausschüsse musst du nicht unbedingt Mitglied der Vertreterversammlung oder des Vorstandes sein.
Die Renten- und Widerspruchsausschüsse befassen sich mit einzelnen Fällen der Versicherten. Hier bist du nah dran an den Einzelschicksalen der Menschen und entscheidest beispielsweise über Rentenzahlungen.
Melde dich dafür bei dem hier genannten Ansprechpartner Manfred Wirsch (siehe Kontakt). Vorab kannst du dich auch bei Mitgliedern, die zurzeit in diesen Ausschüssen arbeiten, nach ihren Erfahrungen erkundigen (siehe Ausschussarbeit und Praxiserfahrungen). Da für die Renten- und Widerspruchsausschüsse viele Mitglieder benötigt werden, sucht die Selbstverwaltung kontinuierlich neue Ehrenamtliche, unabhängig von der anstehenden Sozialwahl.
Hier berätst du über existentielle Fragen für betroffene Versicherte: Bekommt sie oder er eine Rente? Werden ihr oder ihm Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zugesprochen? Du triffst verbindliche Entscheidungen zu einzelnen Fällen. Die Versicherten erhalten über die Entscheidung, die du gemeinsam mit einem Vertreter oder einer Vertreterin von der Arbeitgeberseite triffst, einen schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung. Mitglieder, die zurzeit in diesen Ausschüssen arbeiten, berichten dir von ihren Erfahrungen, du kannst sie gerne kontaktieren (siehe Ausschussarbeit).
Legen Versicherte gegen Entscheidungen des Rentenausschusses Widerspruch ein, entscheidest du im Widerspruchsausschuss mit einem Widerspruchsbescheid.
Die Ausschüsse tagen jeweils an den Standorten der BGHW Regionaldirektionen: München (Südost), Mannheim und Mainz (Südwest), Bonn und Essen (West), Bremen und Hamburg (Nord), Berlin und Gera (Ost). Die Widerspruchsausschüsse tagen zusätzlich am Standort der Direktion in Mannheim. In der Regel wirst du Mitglied in einem Renten- oder Widerspruchsausschuss, der in deiner Nähe liegt.
Der Rentenausschuss tagt circa vier Mal pro Monat, der Widerspruchausschuss circa einmal pro Monat. Die Sitzungen dauern circa zwei Stunden. Als Mitglied im Rentenausschuss wirst du ungefähr einmal pro Monat, im Widerspruchsausschuss ungefähr ein bis zwei Mal pro Jahr eingeladen. Die Verwaltung der BGHW lädt dich zu den Sitzungen im fortlaufenden Wechsel mit anderen Ehrenamtlichen ein und nimmt auf deine Verfügbarkeit Rücksicht. Die Sitzungstermine werden in Abstimmung mit Ihnen im Voraus festgelegt.
Für die Wahrnehmung der Termine gibt es eine Aufwandsentschädigung.
Du musst kein Hintergrundwissen mitbringen, du wächst langsam in die Aufgaben rein. Gefragt sind vor allem deine Empathie und dein Sachverstand aus deinem Arbeitsalltag. Die Selbstverwaltung soll eine Interessenvertretung für alle Versicherten und Mitgliedsunternehmen sein. Daher sollen die ehrenamtlichen Mitglieder hinsichtlich Alter, Geschlecht und Herkunft so divers wie möglich sein.
Du musst dich vor den Sitzungen nicht langwierig vorbereiten, sondern du erhältst die notwendigen Informationen für deine Beratungen und Entscheidungen in der Sitzung von der Verwaltung, die ebenfalls an der Sitzung teilnimmt.
Du bist jeweils für sechs Jahre Ausschussmitglied, also eine Wahlperiode. Es kann aber sein, dass Mitglieder aus dem Ehrenamt ausscheiden, da sie den Arbeitsplatz wechseln und nicht mehr bei der BGHW versichert sind. Auch aus Alters- oder Krankheitsgründen können Mitglieder ihr Ehrenamt vorzeitig beenden. Nach Ablauf einer Wahlperiode kannst du dich erneut als Mitglied aufstellen lassen.
Arbeit in der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung übernimmt, wie in der Demokratie, die Rolle des Parlaments. Bei der BGHW sitzen 40 Personen in der Vertreterversammlung. 20 Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite sowie 20 Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberseite. Sie beschließt beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften oder setzt sie außer Kraft. Außerdem beschließt sie den Gefahrtarif und Haushalt der BGHW. Und sie wählt den 12-köpfigen Vorstand.
Wer sich als Kandidatin oder Kandidat für die Sozialwahl meldet, kann sich als ordentliches Mitglied für die Vertreterversammlung aufstellen lassen. Da die Sozialwahl 2023 erfolgt ist, ist die Kandidatensuche abgeschlossen. Für Ergänzungsverfahren im Laufe der Wahlperiode 2023 bis 2029 (siehe FAQ/Sozialwahl) suchen wir allerdings regelmäßig neue Mitglieder. Manfred Wirsch (siehe Kontakt) koordiniert dies und stimmt sich mit dir ab.
Sie tagt ungefähr zwei Mal pro Jahr. Bei der Auswahl der Tagungsorte achtet die Verwaltung der BGHW darauf, dass sie zentral liegen und für alle Beteiligten gut zu erreichen sind.
Sozialwahlen
Die nächste Sozialwahl findet 2029 statt. Aber Ehrenamtliche für die Renten- und Widerspruchsausschüsse werden fortlaufend gesucht. Melde dich bei Interesse bei Manfred Wirsch (siehe Kontakt).
Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung. In einer konstituierenden Sitzung wählt die neue Vertreterversammlung den Vorstand. Beide Organe wählen im Nachgang die Mitglieder für die Ausschüsse sowie für die Renten- und Widerspruchsausschüsse.
Am Ehrenamt interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen auf die ver.di-Liste. Für die BGHW führt Manfred Wirsch diese Liste. In der Regel stehen auf den Listen nicht mehr Personen als Mitglieder zu wählen sind. Das heißt, wer auf der Liste steht, rückt automatisch ins Ehrenamt. Da ein Wahlgang nicht erforderlich ist, spricht man von Friedenswahl.
Im Normalfall wendest du dich dafür an Manfred Wirsch (siehe Kontakt). Er engagiert sich in der Selbstverwaltung der BGHW für die Anliegen der Versicherten. Außerdem ist er unter anderem ver.di-Bundesfachgruppenleiter für den Groß- und Außenhandel und führt die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten, die sich auf der Versichertenseite bei der Sozialwahl für das Ehrenamt zur Verfügung stellen.
Da die Sozialwahl 2023 abgeschlossen ist und die nächste 2029 stattfindet, werden zurzeit keine Listenkandidaten gesucht. Aber für Ergänzungsverfahren im Laufe der Wahlperiode 2023 bis 2029 (siehe unten) freuen wir uns über weitere Interessentinnen und Interessenten.
Eine Wahlperiode umfasst sechs Jahre, die kommende Periode läuft von 2023 bis 2029. In dieser Zeit scheiden immer wieder Mitglieder aus dem Ehrenamt aus – sei es alters- oder krankheitsbedingt, oder weil sie das Mitgliedsunternehmen verlassen. Dafür benötigen wir regelmäßig Ersatz. Dein Engagement ist also jederzeit willkommen.
Das sind Personen, die auf Gewerkschaftsseite die Kandidatinnen und Kandidaten auf der ver.di-Liste für die Sozialwahl sammeln. Sie haben im Blick, für welche Aufgaben die Selbstverwaltung der BGHW ehrenamtliche Unterstützung braucht.
Friedenswahl heißt, es ist kein Wahlgang erforderlich. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die auf der ver.di-Liste für die Sozialwahl stehen, werden automatisch Mitglieder der Selbstverwaltung, sie müssen keine Stimmen für sich sammeln.
Kontakt
Wenn du Fragen zur Arbeit im Renten- und Widerspruchsausschuss hast, wende dich an diesen Kontakt. Wenn du Fragen rund um das Ehrenamt hast, wende dich an Manfred Wirsch (siehe Kontakt).