Die Sozialwahlen

Alle sechs Jahre werden die Mitglieder für die Selbstverwaltung neu bestimmt. Nicht nur bei den Unfallversicherungsträgern, sondern auch bei den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Man spricht von einer Sozialwahl, da Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber festlegen, wer ihre Interessen in der Sozialversicherung vertritt. Die Sozialwahl bei der BGHW findet traditionell als Friedenswahl statt (siehe unten). Die letzte Sozialwahl war im Mai 2023, die nächste ist 2029.

Wer gesucht wird

Die Kandidatinnen und Kandidaten

Bereits einige Monate im Vorfeld einer Sozialwahl sammeln Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Versicherte jeweils getrennt interessierte Kandidatinnen und Kandidaten auf den sogenannten Vorschlagslisten. Für die Seite der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erstellen die Verbände HDE und BGA eine gemeinsame Vorschlagsliste. Auf dieser Liste stehen 20 Mitglieder für die Vertreterversammlung plus Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Gleichzeitig sucht die Arbeitgeberseite auch die Mitglieder für die Renten- und Widerspruchsausschüsse.

In der Regel sammeln diejenigen, die diese Vorschlagslisten erstellen – die Listenvertreterinnen und -vertreter – nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten als erforderlich. Stehen auf den Listen also nicht mehr Personen als Mitglieder zu wählen sind, erfolgt eine Friedenswahl. Ein Wahlgang ist nicht erforderlich. Für die BGHW führen Steven Haarke und Judith Röder diese Listen.

 

Nach der Wahl ist vor der Wahl

Auch wenn die nächste Sozialwahl erst wieder 2029 ansteht: Für die Ergänzungsverfahren (siehe unten) werden immer wieder Ehrenamtliche gesucht. Melden Sie sich gerne bei Interesse.

Wer gewählt wird

Die Selbstverwaltungsmitglieder

Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung. ­Am 14. September 2023 ist die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung. Diese wählt dann den Vorstand. Beide Organe wählen im Nachgang die Mitglieder für die Ausschüsse sowie für die Renten- und Widerspruchsausschüsse.  

Voraussetzungen und Fristen

Das müssen Sie mitbringen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder haben seit sechs Jahren ununterbrochen Ihren Wohnsitz in Deutschland, halten sich hier regelmäßig auf und sind hier regelmäßig beschäftigt.
  • Sie sind ein Mitgliedsunternehmen der BGHW.
  • Sie sind im HDE oder BGA organisiert.

Nachrücken und Direktwahl

  • Ergänzungsverfahren: Während der laufenden Wahlperiode von sechs Jahren scheiden immer wieder Mitglieder aus dem Ehrenamt aus – sei es alters- oder krankheitsbedingt, oder weil sie aus den Mitgliedsunternehmen ausscheiden. Dafür benötigen wir regelmäßig Ersatz. Ihr Engagement ist also jederzeit willkommen, melden Sie sich bei Steven Haarke oder Judith Röder (siehe Kontakt aufnehmen). 
  • Direktwahl (erst wieder vor der nächsten Sozialwahl 2029 möglich): Wenn Sie sich als Kandidatin bzw. Kandidat für eine Sozialwahl aufstellen lassen möchten, vor allem für einen der Renten- und Widerspruchsausschüsse, melden Sie sich bei Steven Haarke oder Judith Röder (siehe Kontakt aufnehmen). 

Kontakt aufnehmen

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