Ihre Mitarbeit in den Ausschüssen

In den Ausschüssen sitzen Sie mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an einem Tisch. Gemeinsam suchen Sie nach alltagstauglichen und zukunftsorientierten Lösungen für sicheres und gesundes Arbeiten.

Ausschussarbeit konkret

Als ehrenamtliches Mitglied der Selbstverwaltung ist Ihr Engagement vor allem in den Ausschüssen gefragt. Mit der Bewerbung um ein Amt in der Vertreterversammlung erklären Sie sich grundsätzlich bereit, in einem Ausschuss der Vertreterversammlung mitzuwirken. Über diese Arbeit erhalten Sie interessante Einblicke in die Themen rund um den Arbeitsschutz. Davon profitieren nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn das Wissen und die Erfahrungen, die Sie in den Ausschüssen sammeln, können Sie in Ihrem Unternehmen einbringen.

Vor allem in den Renten- und Widerspruchsausschüssen erleben Sie, wie eng Ihr Ehrenamt mit den konkreten Bedürfnissen der Versicherten verbunden ist: Hier geht es um individuelle Einzelschicksale und existenzielle Fragen. Ihre Lebens- und Berufserfahrung sowie Ihr Sachverstand sind gefragt. Die paritätische Besetzung der Ausschüsse gewährleistet, dass immer beide Perspektiven – die der Unternehmen und der Versicherten – gehört werden.

Die Ausschüsse im Überblick

Grafik zu Ausschüssen

Renten- und Widerspruchsausschüsse

Rentenausschuss 

  • Hier beraten Sie über existentielle Fragen für betroffene Versicherte: Bekommt sie oder er eine Rente? Werden ihr oder ihm Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zugesprochen? Sie treffen verbindliche Entscheidungen zu einzelnen Fällen. Gleichzeitig behalten Sie die Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit der möglichen Maßnahmen im Blick. Denn alle getroffenen Maßnahmen werden aus den Beiträgen der Mitgliedsunternehmen finanziert. 
  • Die Grundlagen für Ihre Beratungen und Entscheidungen in den jeweiligen Sitzungen bereitet die Verwaltung vor und erarbeitet Vorschläge. Das bedeutet, Sie müssen sich vor den Sitzungen nicht langwierig vorbereiten, sondern Sie erhalten den notwendigen Hintergrund in der Sitzung.
  • Die Ausschussthemen befassen sich zum Beispiel mit Verletzten- oder Hinterbliebenenrente, Rentenerhöhungen, -herabsetzungen und -entziehungen aufgrund veränderter gesundheitlicher Verhältnisse, Renten als vorläufige Entschädigungen, Abfindungen inklusive Gesamtvergütungen, laufende Beihilfen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Ablehnung von Leistungen sowie Abhilfe von Widersprüchen.
  • Die Versicherten erhalten über die Entscheidung, die Sie gemeinsam im Ausschuss treffen, einen schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung.

Widerspruchsausschuss 

  • Legen Versicherte gegen Entscheidungen des Rentenausschusses Widerspruch ein, entscheiden Sie im Widerspruchsausschuss mit einem Widerspruchsbescheid.
  • Der Einspruchsausschuss an der Direktion in Mannheim kümmert sich außerdem um Einsprüche, wenn eine Geldbuße verhängt wurde. Beispielsweise wenn ein Mitgliedsunternehmen gegen Aufklärung, Meldepflichten, Unfallverhütungsvorschriften oder vollziehbare Anordnungen verstoßen hat.

Als Mitglied eines Renten- oder Widerspruchsausschusses müssen Sie übrigens nicht zugleich Mitglied im Vorstand oder der Vertreterversammlung sein. Sie können sich auch direkt in einen Renten- oder Widerspruchsausschuss wählen lassen. 

Ihr zeitlicher Einsatz

Als Mitglied in einem Renten- oder Widerspruchsausschuss lädt Sie die Verwaltung der BGHW zu den Sitzungen im fortlaufenden Wechsel mit anderen Ehrenamtlichen ein und nimmt auf Ihre Verfügbarkeit Rücksicht. Die Sitzungstermine werden in Abstimmung mit Ihnen im Voraus festgelegt.
Der Rentenausschuss tagt circa vier Mal pro Monat, der Widerspruchausschuss circa einmal pro Monat. Die Sitzungen dauern circa zwei Stunden. Als Mitglied im Rentenausschuss werden Sie ungefähr einmal pro Monat, im Widerspruchsausschuss ungefähr ein bis zwei Mal pro Jahr eingeladen.  
Für die Wahrnehmung der Termine gibt es eine Aufwandsentschädigung (siehe unten).

Erfahrungsaustausch, Hintergrundwissen und Schulungen

Die Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse sollen sich über ihre Erfahrungen und Arbeit austauschen können. Dafür laden wir Sie einmal pro Jahr in die Regionaldirektion Ihres Ausschusses ein. Bei diesen Treffen informieren wir auch über den neusten Stand in der Unfallversicherung und berichten über Aktuelles aus der Rechtsprechung sowie der Politik.
Außerdem planen wir zentrale Schulungstermine, zu denen alle Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse für ein bis zwei Tage zusammenkommen.

Weitere Ausschüsse

Neben den zahlenmäßig größten Ausschüssen für Renten und Widersprüche können Sie sich in folgenden drei Ausschüssen engagieren, wenn Sie Mitglied der Vertreterversammlung oder des Vorstandes sind:

Präventionsausschuss
  • Gemeinsamer Ausschuss von Vertreterversammlung und Vorstand. 
  • Er berät Maßnahmen zur Prävention, Arbeitssicherheit und Gesundheit und unterbreitet Entscheidungsvorschläge.
  • Er gibt Empfehlungen, wenn Unfallverhütungsvorschriften neu erstellt oder außer Kraft gesetzt werden sollen.
  • Der Ausschuss tagt zwei Mal jährlich für jeweils zwei Tage.
Klinik- und Rehaausschuss
  • Gemeinsamer Ausschuss von Vorstand und Vertreterversammlung.
  • Er berät rund um die BG-Klinken und zu Fragen der Rehabilitation. 
  • Er erarbeitet zu grundsätzlichen Fragen Vorschläge, wie zum Beispiel zu Zielen und Strategien. 
  • Er übernimmt den Informationsaustausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern im BG-Klinikverbund und stimmt die strategischen Positionen hierzu ab.
  • Der Ausschuss tagt zwei Mal jährlich für jeweils zwei Tage.
Gefahrtarifausschuss
  • Gemeinsamer Ausschuss von Vertreterversammlung und Vorstand. 
  • Er berät zur Veranlagung der Unternehmen abhängig vom Risiko. 
  • Der Ausschuss tagt nur, wenn eine Gefahrtarifrevision ansteht. 
  • Außerdem trägt er durch Stellungnahmen, Anregungen, Vorschläge und Empfehlungen zur Vorbereitung der Sitzungen bei.

Darüber hinaus gibt es noch folgende Ausschüsse: Erledigungsausschuss, Finanzprüfungsausschuss, Haushaltsausschuss und Verwaltungsausschuss.

Gremienarbeit erleichtert

Im Gegensatz zu den Mitgliedern der Renten- und Widerspruchsausschüsse müssen Sie sich als ordentliches Mitglied der Vertreterversammlung oder des Vorstandes für die Gremienarbeit vorbereiten. Dafür erhalten Sie zu Beginn Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ein iPad. Die Fachleute aus der Verwaltung der BGHW bereiten Ihnen die Fakten vor und laden regelmäßig alle erforderlichen Unterlagen über eine App auf das iPad hoch. Sie selbst müssen weder Unterlagen zusammensuchen, noch mit sich herumtragen. Außerdem enthält die App alle weiteren relevanten Inhalte, die Sie für die Ausübung Ihres Ehrenamtes benötigen.

Virtuelle Ausschusssitzungen

Je nach Pandemielage wurden Ausschusssitzungen teilweise auch virtuell abgehalten. Die Rechtslage erlaubt aber bisher nur virtuelle Sitzungen, in denen die Ausschussmitglieder online beraten. Müssen Beschlüsse gefasst werden, erfolgt dies schriftlich im Umlaufverfahren. Wir halten Sie über aktuelle Änderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf dem Laufenden.

Aufwandsentschädigung für Ihr Ehrenamt

Auch wenn das Ehrenamt ein freiwilliges Amt ist, mit dem Sie keine Gewinnabsichten verbinden, werden Ihnen entstandene Kosten in Form einer Aufwandsentschädigung erstattet.

Sie erhalten von der BGHW im Rahmen einer Entschädigungsrichtlinie folgende Leistungen:

  • Tagegeld – je nach Dauer der Abwesenheit 14 bzw. 28 Euro
  • Fahrtkosten für KFZ (Kilometerpauschale aktuell 0,30 Euro) und Zug. Wenn Sie für dieses Ehrenamt häufig mit dem Zug fahren, kann sich eine BahnCard lohnen, für die die BGHW die Kosten übernimmt. Sprechen Sie uns dazu an.
  • Sitzungsgeld in Höhe von 79 Euro pro Sitzungstag
  • Kinderbetreuungs- und Pflegekosten: Wir möchten, dass Sie Ihr ehrenamtliches Engagement mit Ihrer Familie vereinbaren können. Entstehen durch die Teilnahme an den Sitzungen zusätzliche Kosten für eine Kinderbetreuung oder die Pflege eines Familienmitglieds, können Sie einen Antrag auf Erstattung stellen. Sprechen Sie uns dazu an.
  • Verdienstausfall: Sollte Ihnen durch die Teilnahme an den Sitzungen ein Verdienstausfall entstehen, sprechen Sie uns dazu bitte an. Wir klären, ob ein Anspruch auf Ersatz besteht.

Haben Sie Fragen zur Aufwandsentschädigung?

Dann wenden Sie sich bitte an 

Beate Braunagel

Leiterin Stabsbereich Direktion und Selbstverwaltung

Sie steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

E-Mail: b.braunagel(at)bghw.de

Telefon: 0621-183-5134     

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