Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie auf einen Blick häufige Fragen rund um die ehrenamtliche Tätigkeit in der Selbstverwaltung der BGHW.
Falls wir eine Ihrer Fragen hier nicht beantworten, kontaktieren Sie uns gerne. Als Ansprechperson stehen Ihnen Steven Haarke und Judith Röder zur Seite.
Ehrenamt
Welche Voraussetzungen muss ich für das Ehrenamt mitbringen? Inhaltlich müssen Sie kein besonderes Fachwissen mitbringen, außer die Lust und die Zeit, sich für das Thema Arbeitsschutz zu engagieren.
Formal müssen Sie folgende vier Voraussetzungen erfüllen:- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sie haben seit sechs Jahren ununterbrochen Ihren Wohnsitz in Deutschland, halten sich hier regelmäßig auf und sind hier regelmäßig beschäftigt.
- Sie sind ein Mitgliedsunternehmen der BGHW.
- Sie sind im HDE oder BGA organisiert.
Ist mein Ehrenamt zeitlich befristet? Ja, und zwar für den Zeitraum der Wahlperiode, also auf sechs Jahre. Bei der nächsten Sozialwahl (2029) muss man sich erneut für einen Listenplatz bewerben, um wiedergewählt zu werden.
Werde ich für meine ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt bzw. bekomme ich anfallende Kosten erstattet? Sollte Ihnen durch die Teilnahme an den Sitzungen ein Verdienstausfall entstehen, sprechen Sie uns dazu bitte an. Wir klären, ob ein Anspruch auf Ersatz besteht.
Für entstandene Kosten erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung (Tagegeld, Fahrtkosten für KFZ oder Zug, Sitzungsgeld, ggf. Kinderbetreuungs- oder Pflegekosten), die Details finden Sie unter dem Menüpunkt "Ausschussarbeit".
Muss ich für mein Ehrenamt eine Schulung absolvieren? Die Verwaltung der BGHW bietet zwei Möglichkeiten an, sich Hintergrundwissen zum Ehrenamt anzueignen. Bei diesen Treffen informiert die BGHW über den neusten Stand in der Unfallversicherung und berichtet über Aktuelles aus der Rechtsprechung sowie der Politik:
- Zentraler Schulungstermin, zu dem alle Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse für ein bis zwei Tage zusammenkommen.
- Regionaler Erfahrungsaustausch, zu dem die Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse jährlich in ihrer Regionaldirektion zusammenkommen.
Arbeit in den Renten- und Widerspruchsausschüssen
In welchem Ausschuss kann ich mitarbeiten? Als Einsteiger ins Ehrenamt beginnen Sie mit der Arbeit im Renten- oder Widerspruchsausschuss. Sie sind zahlenmäßig am größten und es gibt sie in verschiedenen Regionen, daher werden dafür die meisten Ehrenamtlichen gesucht. Als Mitglied eines dieser Ausschüsse müssen Sie nicht unbedingt Mitglied der Vertreterversammlung oder des Vorstandes sein.
Was ist das Besondere an den Renten- und Widerspruchsausschüssen? Die Renten- und Widerspruchsausschüsse befassen sich mit einzelnen Fällen der Versicherten. Hier sind Sie nah dran an den Einzelschicksalen der Menschen und entscheiden beispielsweise über Rentenzahlungen.
Wie komme ich in den Renten- oder Widerspruchsausschuss? Melden Sie sich dafür bei den hier genannten Ansprechpersonen Steven Haarke und Judith Röder (siehe Kontakt). Da für die Renten- und Widerspruchsausschüsse viele Mitglieder benötigt werden, sucht die Selbstverwaltung kontinuierlich neue Ehrenamtliche, unabhängig von der anstehenden Sozialwahl.
Was macht der Rentenausschuss genau? Hier beraten Sie über existentielle Fragen für betroffene Versicherte: Bekommt sie oder er eine Rente? Werden ihr oder ihm Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zugesprochen? Sie treffen verbindliche Entscheidungen zu einzelnen Fällen. Die Versicherten erhalten über die Entscheidung, die Sie gemeinsam mit einem Vertreter oder einer Vertreterin von der Arbeitnehmerseite treffen, einen schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung.
Was macht der Widerspruchsausschuss genau? Legen Versicherte gegen Entscheidungen des Rentenausschusses Widerspruch ein, entscheiden Sie im Widerspruchsausschuss mit einem Widerspruchsbescheid.
Wo tagen die Ausschüsse? Die Ausschüsse tagen an den Standorten der BGHW Regionaldirektionen: München (Südost), Mannheim und Mainz (Südwest), Bonn und Essen (West), Bremen und Hamburg (Nord), Berlin und Gera (Ost). Die Widerspruchsausschüsse tagen zusätzlich am Standort der Direktion in Mannheim. In der Regel werden Sie Mitglied in einem Renten- oder Widerspruchsausschuss, der in Ihrer Nähe liegt.
Wie viel Zeit muss ich für die Arbeit in einem Ausschuss einplanen? Der Rentenausschuss tagt circa vier Mal pro Monat, der Widerspruchausschuss circa einmal pro Monat. Die Sitzungen dauern circa zwei Stunden. Als Mitglied im Rentenausschuss werden Sie ungefähr einmal pro Monat, im Widerspruchsausschuss ungefähr ein bis zwei Mal pro Jahr eingeladen. Die Verwaltung der BGHW lädt Sie zu den Sitzungen im fortlaufenden Wechsel mit anderen Ehrenamtlichen ein und nimmt auf Ihre Verfügbarkeit Rücksicht. Die Sitzungstermine werden in Abstimmung mit Ihnen im Voraus festgelegt.
Für die Wahrnehmung der Termine gibt es eine Aufwandsentschädigung.Wie viel Hintergrundwissen muss ich für die Arbeit in den Ausschüssen mitbringen? Sie müssen kein Hintergrundwissen mitbringen, Sie wachsen langsam in die Aufgaben rein. Gefragt sind vor allem Ihre Empathie und Ihr Sachverstand aus Ihrem Arbeitsalltag. Die Selbstverwaltung soll eine Interessenvertretung für alle Versicherten und Mitgliedsunternehmen sein. Daher sollen die ehrenamtlichen Mitglieder hinsichtlich Alter, Geschlecht und Herkunft so divers wie möglich sein.
Muss ich mich für die Arbeit in den Ausschüssen vorbereiten? Sie müssen sich vor den Sitzungen nicht langwierig vorbereiten, sondern Sie erhalten die notwendigen Informationen für Ihre Beratungen und Entscheidungen in der Sitzung von der Verwaltung, die ebenfalls an der Sitzung teilnimmt.
Ist meine Arbeit in einem Ausschuss zeitlich befristet? Sie sind jeweils für sechs Jahre, also eine Wahlperiode, Ausschussmitglied. Es kann aber sein, dass Mitglieder aus dem Ehrenamt ausscheiden, da sie den Arbeitsplatz wechseln und nicht mehr bei der BGHW versichert sind. Auch aus Alters- oder Krankheitsgründen können Mitglieder ihr Ehrenamt vorzeitig beenden. Nach Ablauf einer Wahlperiode können Sie sich erneut als Mitglied aufstellen lassen.
Arbeit in der Vertreterversammlung
Was ist die Vertreterversammlung? Die Vertreterversammlung übernimmt, wie in der Demokratie, die Rolle des Parlaments. Bei der BGHW sitzen 40 Personen in der Vertreterversammlung. 20 Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberseite sowie 20 Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite. Sie beschließt beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften oder setzt sie außer Kraft. Außerdem beschließt sie den Gefahrtarif und Haushalt der BGHW. Und sie wählt den 12-köpfigen Vorstand.
Wie werde ich Mitglied der Vertreterversammlung? Wer sich als Kandidatin oder Kandidat für die Sozialwahl meldet, kann sich als ordentliches Mitglied für die Vertreterversammlung aufstellen lassen. Da die Kandidatinnen- und Kandidatensuche bereits einige Monate vor der Sozialwahl erfolgt, ist die Suche für die Sozialwahl 2023 bereits abgeschlossen. Für Ergänzungsverfahren im Laufe der Wahlperiode 2023 bis 2029 (siehe FAQ/Sozialwahl) und für die Renten- und Widerspruchsausschüsse (siehe FAQ/Renten- und Widerspruchsausschüsse) suchen wir allerdings nach wie vor Mitglieder. Steven Haarke und Judith Röder (siehe Kontakt) koordinieren dies und stimmen sich mit Ihnen ab.
Wie oft tagt die Vertreterversammlung? Sie tagt ungefähr zwei Mal pro Jahr. Bei der Auswahl der Tagungsorte achtet die Verwaltung der BGHW darauf, dass sie zentral liegen und für alle Beteiligten gut zu erreichen sind.
Sozialwahlen
Wann findet die nächste Sozialwahl statt? Die nächste Sozialwahl findet 2029 statt. Aber Ehrenamtliche für die Renten- und Widerspruchsausschüsse werden fortlaufend gesucht. Melden Sie sich bei Interesse bei Steven Haarke und Judith Röder (siehe Kontakt).
Wer wird gewählt? Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung. In einer konstituierenden Sitzung wählt die neue Vertreterversammlung den Vorstand. Beide Organe wählen im Nachgang die Mitglieder für die Ausschüsse sowie für die Renten- und Widerspruchsausschüsse.
Wie läuft die Wahl ab? Am Ehrenamt interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kommen auf die gemeinsame Vorschlagsliste der Verbände HDE und BGA. Für die BGHW führen Steven Haarke und Judith Röder diese Liste. In der Regel stehen auf den Listen nicht mehr Personen als Mitglieder zu wählen sind. Das heißt, wer auf der Liste steht, rückt automatisch ins Ehrenamt. Da ein Wahlgang nicht erforderlich ist, spricht man von Friedenswahl.
Wie kann ich mich auf eine Liste setzen lassen? Wenden Sie sich dafür an Steven Haarke und Judith Röder (siehe Kontakt). Sie engagieren sich in der Selbstverwaltung der BGHW für die Anliegen der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und führen die gemeinsame Vorschlagsliste der Verbände HDE und BGA. Da die Sozialwahl 2023 abgeschlossen ist und die nächste 2029 stattfindet, werden zurzeit keine Listenkandidaten gesucht. Aber für Ergänzungsverfahren im Laufe der Wahlperiode 2023 bis 2029 (siehe unten) freuen wir uns über weitere Interessentinnen und Interessenten.
Was ist das Ergänzungsverfahren? Eine Wahlperiode umfasst sechs Jahre, die kommende Periode läuft von 2023 bis 2029. In dieser Zeit scheiden immer wieder Mitglieder aus dem Ehrenamt aus – sei es alters- oder krankheitsbedingt, oder weil sie das Mitgliedsunternehmen verlassen. Dafür benötigen wir regelmäßig Ersatz. Ihr Engagement ist also jederzeit willkommen.
Was ist eine Listenführerin, ein Listenführer? Das sind Personen, die auf Arbeitgeberseite die Kandidatinnen und Kandidaten auf der gemeinsamen Vorschlagsliste von HDE und BGA für die Sozialwahl sammeln. Sie haben im Blick, für welche Aufgaben die Selbstverwaltung der BGHW ehrenamtliche Unterstützung braucht.
Was ist eine Friedenswahl? Friedenswahl heißt, es ist kein Wahlgang erforderlich. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die auf der HDE-/BGA-Liste für die Sozialwahl stehen, werden automatisch Mitglieder der Selbstverwaltung, sie müssen keine Stimmen für sich sammeln.
Kontakt
An wen wende ich mich, wenn ich weitere Fragen habe? Wenn Sie Fragen rund um das Ehrenamt haben, wenden Sie sich an Steven Haarke und Antonin Finkelnburg (siehe Kontakt).